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Keine Impfpflicht für Organtransplantierte in Österreich

 

Seit Februar hat Österreich eine Impfpflicht gegen COVID 19 eingeführt. Sie gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab dem Alter von 18 Jahren.

Doch es gibt Ausnahmen, so sind auch für Organtransplantierte von der Impfpflicht ausgenommen.

Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist, sind von der Impfpflicht ausgenommen.

Das selbe gilt auch für Personen, die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben.

Dazu zählen alle Organtransplantierten, bei denen aufgrund der Immunsuppression beim der Impfung gegen das SARS CoV2 Virus eine verringerte Impfreaktion erfolgt. Besonders bei TX Patienten, die mit Myfortic oder Cellcept behandelt werden, können meistens gar keine Antikörper im Blut nachgewiesen werden.

Bestätigungen für die Berechtigung zur Befreiung dürfen von einer fachlich geeigneten Ambulanz für die dort behandelten Patienten, sowie den jeweils örtlich zuständigen Amts- und Epidemieärzt:innen ausgestellt werden.