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Telefonische Krankschreibung vorerst bis 18. Mai möglich

Ärzte können Versicherte mit Erkrankungen der oberen Atem­wege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, vorerst bis zum 18. Mai telefonisch Krankschreiben.

Die Sonderregelung wurde heute verlängert und wäre sonst am 04. Mai ausgelaufen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass man bei typischen COVID-19-Symp­tomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege zuerst telefonisch Kontakt zur Arztpraxis aufnehmen soll.

Die Regelung soll rechtzeitig vor dem Ablauf wieder neu geprüft werden.

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